- unangefochten
- unübertroffen
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ụn|an|ge|foch|ten 〈Adj.〉1. nicht angefochten, unbestritten (Recht)2. unversehrt, unbehindert● jmdn. \unangefochten lassen ihn nicht behindern, nicht belästigen; eine Sache \unangefochten lassen eine Sache nicht anfechten, nicht angreifen; er kam \unangefochten über die Grenze; jmdn. \unangefochten den Zoll, die Sperre, Grenze passieren lassen* * *
ụn|an|ge|foch|ten <Adj.>:nicht von jmdm. angefochten, bestritten:eine -e Machtstellung, Spitzenposition;der -e Marktführer;die -e Nummer eins;das Testament blieb u.;er gelangte u. (unbehindert) über die Grenze;sie blieb u. Siegerin (niemand machte ihr diesen Rang streitig).* * *
ụn|an|ge|foch|ten <Adj.>: nicht von jmdm. angefochten, bestritten: eine -e Machtstellung, Spitzenposition; der -e Marktführer; die -e Nummer eins; das Testament blieb u.; er gelangte u. (unbehindert) über die Grenze; er blieb u. Sieger (niemand machte ihm diesen Rang streitig); Die entsprechenden Beschlüsse wurden von den drei ursprünglich u. Gewählten ... selber angefochten (NZZ 9. 12. 82, 24).
Universal-Lexikon. 2012.